Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Autowelt am Tower
für den An- und Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen
Stand: Mai 2025
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über den An- und Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen durch Autowelt am Tower mit Verbrauchern und Unternehmern, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
2. Vertragsschluss
Angebote von Autowelt am Tower sind freibleibend und unverbindlich. Ein Kaufvertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung, Vertragsunterzeichnung durch beide Parteien oder Übergabe des Fahrzeugs zustande.
3. Kaufpreis und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Nettopreise ausgewiesen.
Der Kaufpreis ist, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, bei Übergabe des Fahrzeugs fällig und in bar oder per Sofortüberweisung zu leisten. Zahlungsverzug berechtigt Autowelt am Tower, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Fahrzeug Eigentum von Autowelt am Tower. Der Käufer ist verpflichtet, während dieser Zeit das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung weiterzuveräußern oder zu belasten.
5. Gewährleistung beim Verkauf an Verbraucher
Beim Verkauf an Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für gebrauchte Fahrzeuge, wobei die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr ab Übergabe beschränkt wird.
Für Schäden, die auf normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch oder nicht fachgerechte Reparaturen zurückzuführen sind, wird keine Gewähr übernommen.
6. Haftungsausschluss beim Verkauf an Unternehmer
Beim Verkauf an Unternehmer (§ 14 BGB) erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
Hiervon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7. Ankauf von Gebrauchtfahrzeugen
Beim Ankauf eines Gebrauchtwagens durch Autowelt am Tower versichert der Verkäufer, dass das Fahrzeug sein uneingeschränktes Eigentum ist, frei von Rechten Dritter.
Der Verkäufer haftet für sämtliche arglistig verschwiegenen Mängel, Unfallschäden oder falsche Angaben zu Kilometerstand, Vorschäden und Herkunft des Fahrzeugs.
8. Untersuchungspflicht und Probefahrt
Der Käufer hat das Fahrzeug vor Vertragsschluss auf Zustand, Beschaffenheit und Mängel zu untersuchen. Eine spätere Berufung auf offensichtliche Mängel ist ausgeschlossen, sofern diese vor dem Kauf erkennbar waren. Probefahrten erfolgen auf eigene Gefahr.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder gesetzliche Vorschriften dies erfordern.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Autowelt am Tower.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, sofern zulässig, ebenfalls der Geschäftssitz von Autowelt am Tower.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.